Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB
Vertragsbedingungen
1.1 Mit Vertragsabschluss zwischen dem Mieter und MobilWellness erkennt der Mieter die folgenden AGB in ihrer jeweils gültigen Fassung an, sofern keine abweichenden Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden.
1.2 Abweichende Bedingungen oder Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich festgehalten und vom Vermieter unterschrieben wurden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters haben keine Gültigkeit für den Vermieter.
1.3 Die mobile Fasssauna kann tageweise oder über einen längeren Zeitraum gemietet werden. Die Übergabe erfolgt in der Regel zwischen 09:00 und 13:00 Uhr, ebenso die Abholung am Folgetag des letzten Miettages. Abweichungen können individuell vereinbart werden.
1.4 Es gelten die Preise laut aktueller Preisliste, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Vertragsabschluss
2.1 Die Reservierung der mobilen Fasssauna samt Equipment (z. B. Saunaofen, Aufgusszubehör, Kehrgarnitur) sowie gegebenenfalls Brennholz und Aufgussöle durch den Mieter per E-Mail oder telefonisch stellt ein bindendes Angebot gemäß § 145 BGB dar. Der Vertrag kommt mit Bestätigung durch den Vermieter per E-Mail oder Telefon zustande.
Reservierung, Änderung, Rücktritt
3.1 Bei Verlängerung der Mietdauer gelten die Preise, die bei der Buchung dieses Mietzeitraumes angefallen wären.
3.2 Wird der Mietvertrag nicht eingehalten, bleibt die Zahlungspflicht des Mieters bestehen.
3.3 Eine Stornierung ist möglich, jedoch werden folgende Kosten berechnet:
- Bis 14 Tage vor Mietbeginn: 25 % des Auftragswertes
- 7 bis 13 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Auftragswertes
- 2 bis 6 Tage vor Mietbeginn: 75 % des Auftragswertes
- Weniger als 2 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Auftragswertes
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein Schaden entstanden ist. Der Vermieter behält sich vor, weitere Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
3.4 Kann der Vermieter unverschuldet einen Termin nicht einhalten, wird dieser nachgeholt, sobald dies möglich ist. Der Vertrag bleibt bestehen.
3.5 Eine Umbuchung ist nur in Ausnahmefällen und nach Absprache möglich.
Übergabe, Nutzung und Rückgabe
4.1 Der Mieter hat sich bei Übernahme von der Vollständigkeit des gemieteten Equipments sowie vom ordnungsgemäßen Zustand der Fasssauna zu überzeugen. Der Zustand wird durch Unterschrift im Übernahmeprotokoll bestätigt.
4.2 Die Sauna und das Equipment sind besenrein zurückzugeben. Der Boden ist zu kehren und der Aschekasten zu leeren.
4.3 Fehlende oder beschädigte Gegenstände werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Eine Kaution von 200 € ist vor Übernahme zu hinterlegen.
4.4 Eine Untervermietung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.
4.5 Der Mieter haftet für durch unsachgemäßen Gebrauch entstandene Schäden. Reparaturkosten können bis zu 2.000 €, ein Totalschaden bis zu 4.000 € betragen.
Zahlungsbedingungen
5.1 Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe erstattet. Etwaige Kosten für Reinigung oder Reparaturen werden verrechnet.
5.2 Die Zahlung erfolgt nach Absprache in bar oder per Überweisung.
Haftung des Mieters
6.1 Der Mieter haftet für alle während der Mietzeit entstandenen Schäden an der Sauna und dem Equipment sowie für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften.
6.2 Der Mieter ist für die Beaufsichtigung aller Mitsaunierenden verantwortlich.
6.3 Während des Betriebs der Sauna müssen Sicherheitsregeln eingehalten werden, darunter:
- Kein Berühren des heißen Saunaofens
- Keine Kinder oder Jugendliche unter 18 Jahren unbeaufsichtigt
- Keine Nutzung unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
- Kein Aufstellen unter Bäumen, Dächern oder in brandgefährdeten Gebieten
- Keine brennbaren Gegenstände in der Sauna
- Keine Tiere oder Speisen in der Sauna
- Keine elektronischen Geräte in der Sauna
- Nutzung nur auf autorisierten Stellflächen
- Aufgüsse nur mit zugelassenen Aufgussmitteln
6.4 Missachtung der Sicherheitsregeln kann zu Schadensersatzansprüchen führen.
Haftung des Vermieters
7.1 Der Vermieter haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind.
7.2 Der Mieter haftet selbst für Verletzungen oder Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch, darunter:
- Verbrennungen durch den Ofen
- Stürze vom Anhänger
- Schnittverletzungen am Mietobjekt und Zubehör
- Gesundheitliche Schäden durch Überhitzung
7.3 Der Mieter trägt die Betriebsgefahr während der Mietdauer und ist für eine sichere Nutzung verantwortlich.
Stand: [01.03.2025]
MobilWellness